Projekt: | Betriebsänderung ohne Betriebsrat - ein NO GO |
Bewerber/in: | Betriebsrat der Sea Life Deutschland GmbH / Niederlassung Oberhausen |
Beschäftigtenzahl: | 51-200 |
Branche: | Zoo und Freizeit |
Gewerkschaften: | IG BAU |
Stichworte
Motiv
Anfang 2013 zog das Legoland Discovery Center Duisburg (LDC) auf das Gelände von Sea Life nach Oberhausen. Beide Unternehmen gehören zur britischen Merlin Entertainments Group, die in über 20 Ländern Freizeiteinrichtungen betreibt. Im Folgejahr informiert die Geschäftsführung darüber, dass Sea Life Oberhausen und LDC Oberhausen ein Gemeinschaftsbetrieb seien. Deswegen solle sich der bestehende Betriebsrat des Abenteuerparks auflösen, da ein Gemeinschaftsbetriebsrat gewählt werden müsse. Die Bildung eines eigenständigen LDC-Betriebsrats sollte so verhindert werden. Interessensausgleich und Sozialplan waren nicht vorgesehen, da eine Verschmelzung im Sinne des Arbeitgebers keine Betriebsänderung darstelle. Die örtlichen Betriebsräte und die Gewerkschaft IG BAU positionieren sich klar dagegen und fordern die Wahl eines eigenen Betriebsrats für die LDC-Beschäftigten. 2015 gründete die Belegschaft im Legoland Oberhausen einen Betriebsrat. Der Arbeitgeber fechtet daraufhin die Wahl an. Da es sich nach seiner Auffassung um einen Gemeinschaftsbetrieb handele, sei die Wahl als ungültig anzusehen. Von Beginn an kommt es zu einem heftiger Schlagabtausch zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung, der schließlich durch alle Instanzen einschließlich des BAG führt.
Vorgehen
Nachdem das Sea Life-Gremium die Information über seine geplante Auflösung erhalten hat, starten die Betriebsräte umgehend damit, eine Gegenstrategie zu entwickeln. Das Gremium führt Schulungen zum Thema Betriebsänderungen durch und holt externe Rechtsberatung und –Unterstützung ein. Dies nicht zuletzt auch deshalb, da die Gegenseite den Druck auf die Betriebsräte massiv erhöht. Es kommt zu zahlreichen Schikanen, übler Nachrede, Abmahnungen, fehlerhaften Gehaltsabrechnungen und verspäteten Gehaltszahlungen. Zudem verpflichtet der Arbeitgeber Rechtsanwälte, die auch immer wieder im Kontext von Union Busting auftauchen.
Ergebnisse
Vor dem LAG Düsseldorf wird der Antrag des Arbeitgebers auf Wahlanfechtung zurückgewiesen, auch wegen gänzlich unterschiedlicher Betriebsmittel („Haie sind keine Legosteine“). Die Beschwerde des Arbeitgebers vor dem BAG wird schließlich ebenfalls zurückgewiesen. Damit ist das Thema Gemeinschaftsbetrieb vom Tisch. Nach der klaren juristischen Niederlage bemüht sich der Arbeitgeber die Situation zu deeskalieren. Es kommt zu einer deutlichen Entspannung zwischen den Parteien. Sowohl Sea Life als auch LDC haben weiterhin eigenständige Betriebsratsgremien.