Nominierung Deutscher Betriebsräte-Preis 2018

Gesamtbetriebsrat der STEAG GmbH, Essen
Projekt: Integration der Mitbestimmung - Einzelinteressenausgleich und Programmbüro zum Projekt STEAG 2022

„Die frühzeitige Einbindung und aktive Beteiligung unserer Betriebsratsgremien bei der Neuausrichtung des Konzerns ist ein gutes Beispiel gelebter Mitbestimmung.“

Ralf Melis, Konzern- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender STEAG GmbH

Daten und Stichworte zum Projekt

Projekt: Einzelinteressenausgleich und Programmbüro zum Projekt STEAG 2022
Bewerber/in: Gesamtbetriebsrat der STEAG GmbH, Essen
Beschäftigtenzahl: > 1000
Branche: Energiewirtschaft
Gewerkschaften: IG BCE

 

Stichworte

  • Energiewende führt zu umfangreichen Personalanpassungsprozessen
  • Betriebsräte erreichen sozialpartnerschaftliche Beteiligung und werden  in alle Entscheidungen mit einbezogen
  • Konzernsozialplan und Rahmeninteressenausgleich sorgen für sozialverträgliche Gestaltung und zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen
     

Motiv

Durch die energiepolitische Neuausrichtung in Deutschland haben sich die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung  sowohl bei konventionellen Großkraftwerken als auch im Bereich der erneuerbaren Energien grundlegend verändert. Trotz verschiedener Einzelmaßnahmen, um Kosten zu senken und Erlöse zu erhöhen, gerieten die finanziellen Kennzahlen beim Energieunternehmen STEAG immer mehr unter Druck. Mit „STEAG 2022“ legte das Unternehmen 2016 ein Programm auf, um wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sichern und Wachstumsperspektiven zu entwickeln. Davon betroffen waren grundsätzlich alle Mitarbeiter des Unternehmens. Geplant war zunächst der Abbau von 220 Stellen, im In- und im Ausland. Im Laufe der Verhandlungen zeigte sich jedoch, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht bessern, eher sogar noch verschlechtern werden. Für die STEAG GmbH bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren bis zu 1.000 Mitarbeiter von den Umstrukturierungen betroffen sind, für die Lösungen gefunden werden sollen. Vorrangiges Ziel aller Betriebsratsgremien war daher, dass die drohenden Schließungen von Kraftwerksstandorten und der damit einhergehende Personalabbau sozialverträglich gestaltet und betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden müssen. „Vermittlung von Arbeit in Arbeit“ wurde als Kernbotschaft definiert.

Vorgehen

Um die Konsequenzen der unternehmerischen Entscheidung im Sinne der Mitarbeiter mit zu gestalten, fanden im Zeitraum vom Dezember 2016 bis Februar 2017 Verhandlungen über einen Konzernsozialplan und Rahmeninteressenausgleich statt. Nach jeder Verhandlungsrunde haben die Vertreter der Betriebsräte den aktuellen Stand in ihre Gremien weitergetragen. Dieser partizipative Ansatz erwies sich als sinnvoll und effizient für den weiteren Prozess, denn damit wurden alle Mitglieder der jeweiligen Betriebsratsgremien bereits frühzeitig in die Verhandlungen eingebunden und konnten ebenfalls Anregungen und Fragen über Ihre Vertreter in die Verhandlungskommission mit einbringen.
 

Ergebnisse

Als Ergebnis wurden ein Rahmeninteressenausgleich sowie ein Konzernsozialplan für alle betroffenen Gesellschaften konzernübergreifend verhandelt. Die Mitbestimmung ist komplett in das gesamte Projekt involviert und hat jederzeit die Möglichkeit regulierend einzugreifen. Es erfolgt eine ständige Einbindung der Betriebsräte. Ein vom Arbeitgeber gesteuertes Projektbüro informiert jede Woche die GBR-/KBR-Spitze über alle Entwicklungen innerhalb der mittlerweile fast 250 Einzelprojekte. Sind mitbestimmungsrelevante Themen enthalten greift die Härtefallregelung, bei der die Mitbestimmung voll und in allen Härtegraden involviert ist.