Preisträger Silber: Deutscher Betriebsräte-Preis 2016

Silber_2016

Projekt:

Das Internationale Rahmenabkommen / International Framework Agreement und sein Meldesystem zur Mitbestimmung

Bewerber/in: Konzernbetriebsrat der thyssenkrupp AG, Essen
Beschäftigtenzahl: 59.892 (Deutschland)
Branche: Industrie diversifiziert 
Gewerkschaften: IG Metall

Stichworte zum Projekt

  • Das Ziel: Sicherung von Mindeststandards des Arbeitnehmerschutzes für alle Beschäftigten – weltweit – bei thyssenkrupp
  • Umsetzung: Vereinbarung eines Internationalen Rahmenabkommens und eines implementierten Melde- und Monitoringsystems bei Verstößen

Motiv
„Zuhören. Mitbestimmen. Gemeinsam“, so lautet der Leitspruch des Konzernbetriebsrats der thyssenkrupp AG. Da es bei thyssenkrupp keinen Weltbetriebsrat gibt, wurde der KBR aktiv, um auch über die Grenzen der Mitbestimmung hinaus Menschen- und Arbeitsrechte für alle Beschäftigten bei thyssenkrupp zu sichern und die Möglichkeit zu bieten, Verstöße gegen den Arbeitnehmerschutz zu melden. Zwar bestand vor dem Abschluss des Internationalen Rahmenabkommens beispielsweise schon ein Code of Conduct, dieser war aber für den KBR nicht ausreichend und bot auch keinen Handlungsspielraum für die Mitbestimmung.

Vorgehen
Bein den notwendigen Verhandlungen und Gesprächsrunden für das internationale Rahmenabkommen war Ausdauer und Durchsetzungskraft gefragt. Bis das Abkommen 2015 verhandelt und unterschrieben werden konnte, sind viele Jahre vergangen, in denen der KBR immer wieder am Thema dran geblieben ist. Auch war der KBR von Anfang an bei allen Verhandlungsschritten mit dabei, um die Mitbestimmung in das Internationale Rahmenabkommen zu integrieren.

Ergebnisse
Das Internationale Rahmenabkommen wurde zwischen der thyssenkrupp AG, dem Konzernbetriebsrat der thyssenkrupp AG, der IG Metall und dem internationalen Gewerkschaftsbund IndustriALL Global Union mit dem Ziel geschlossen, grundlegende Prinzipien sozialer und verantwortungsvoller Zusammenarbeit bei thyssenkrupp weltweit zu verankern. Zur Kontrolle und zum regelmäßigen Dialog über die Einhaltung und Umsetzung dieses Rahmenabkommens wird ein sogenannter Internationaler Ausschuss eingesetzt.
Das Besondere an dem Rahmenabkommen, dem Meldesystem und dem Internationalen Ausschuss ist, dass der Konzernbetriebsrat – im Gegensatz zu anderen Rahmenabkommen – die Möglichkeit hat, direkt Verstöße gegen das Rahmenabkommen zu registrieren und entsprechend zu reagieren. Bis zum Zeitpunkt der Bewerbung wurden sechs Verstöße gegen das Abkommen gemeldet, drei konnten bereits abgeschlossen werden. Im August 2016 wird die erste Monitoringreise des Internationalen Ausschusses, der überwiegend von Vertreterinnen und Vertretern der Mitbestimmung besetzt ist, stattfinden, um sich einen Fall persönlich vor Ort anzusehen und Lösungen zu finden.