Sonderpreis Gute Arbeit: Deutscher Betriebsräte-Preis 2016

SP_Gute Arbeit

Projekt: Gesamtbetriebsvereinbarungen "Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung" und "Psychische Gesundheit"
Bewerber/in: GBR- und KBR Robert Bosch GmbH, Gerlingen
Beschäftigtenzahl: 68.000
Branche: Metall- und Elektroindustrie
Gewerkschaften: IG Metall

Stichworte zum Projekt

  • Gesamtbetriebsrat erzielt weitreichende Vereinbarungen gegen psychisch krankmachende Belastungen
  • Erstmals werden psychische Störungen den körperlichen Erkrankungen gleich gesetzt.
Motiv

Der Gesamtbetriebsrat der Robert Bosch GmbH hatte bereits seit 2001 das Thema "Psychische Gesundheit" auf seiner Agenda platziert. Denn zunehmend klagten die Beschäftigten aus Produktion, Verwaltung, Entwicklung und Forschung über psychisch krankmachende Belastungen. Die Veränderung im Arbeitsschutzgesetz zum 1. Januar 2014 bot dann endlich die Möglichkeit, eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) "Psychische Gesundheit" mit Nachdruck einzufordern.

Vorgehen
Der GBR beauftragte die fachkundigen Kolleginnen und Kollegen, die Verhandlungen über die Gesamtbetriebsvereinbarungen „Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ und „Psychische Gesundheit“ zu führen. Unterstützt wurde diese Kollegen, die während der Verhandlungsphase permanent geschult wurden, von der IG Metall. Es erfolgte eine permanente Abstimmung und Rückkopplung mit dem Gesamtbetriebsrat. Durch BR-Sitzungen, Betriebsversammlungen, Sitzungen der Schwerbehindertenvertretung etc. wurde das Projekt laufend justiert und die Belegschaft kontinuierlich informiert, eingebunden und Feedback für die laufenden Verhandlungen gesammelt.

Ergebnisse
Erstmals werden in einem der führenden Unternehmen Deutschlands psychische Störungen den körperlichen Erkrankungen gleich gesetzt. Die beiden Gesamtbetriebsvereinbarungen sind eng verzahnt. "Ganzheitlich" in der GBV "Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung" indiziert, dass nunmehr nicht mehr nur körperliche Belastungen, Gefährdungen und Erkrankungen im Fokus sind, sondern auch solche psychischer Art.
Beschäftigten und Führungskräften soll Hilfe angeboten werden, wenn sie psychisch gefährdet oder sogar schon erkrankt sind. Hauptaugenmerk liegt auf der Prävention, also dem rechtzeitigen Erkennen von Symptomen, dem sogenannten „fürsorgliche Gespräch“ und dem Angebot, professionelle Hilfe anzunehmen. Es geht darum

  • Erkrankungen zu vermeiden
  • Erkrankten Mitarbeitern zu helfen
  • Betroffene Mitarbeiter wieder in das Arbeitsleben einzugliedern und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten.

Gesamtbetriebsrat, Gesamtschwerbehindertenvertretung und Geschäftsführung verfolgen gemeinsam das Ziel, dass die GBV in der Praxis wirkt. Deshalb arbeiten sie in einer Lenkungsgruppe weiter zusammen. Auf der Ebene der Standorte sind die Arbeitskreise Gesundheit zuständig und sie beraten, welche Maßnahmen konkret notwendig sind. Sie werten zudem die Erfahrungen aus und melden diese an ein sogenanntes Review-Gremium auf der GBR-Ebene zurück. Dort wird mit der Geschäftsführung jährlich über die praktischen Erfahrungen beraten, eventuell notwendiger Schulungsbedarf konkretisiert und die GBV eventuell aktualisiert.