Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2014

Bewerber/in: Gesamtpersonalrat Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Projekt: Dienstvereinbarung zur Regelung flexibler Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer lebensphasenorientierten Arbeitsgestaltung
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  


Kurzbeschreibung

m Jahr 2010 wurden die drei in Rheinland-Pfalz existierenden pädagogischen Serviceeinrichtungen, die jeweils unterschiedliche Arbeitszeitmodelle gelebt haben, zu einem zentralen Institut (Pädagogisches Landesinstitut) zusammengeführt. Der Personalrat ergriff die Initiative, um allen Beschäftigten die größtmögliche Flexibilität im Umgang mit ihrer Arbeitszeitzu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe, die alle vertretenen Berufsgruppen repräsentierte, erarbeitete zusammen mit der Dienststellenleitung eine umfassende Dienstvereinbarung. Diese ermöglicht den Beschäftigten eine hohe Flexibilität und Souveränität im Umgang mit ihrer täglichen Arbeitszeit.

Motiv

Im Jahr 2010 wurden die drei Rheinland-Pfalz existierenden pädagogischen Serviceeinrichtungen, die jeweils unterschiedliche Arbeitszeitmodelle gelebt haben, zu einem zentralen Institut (Pädagogisches Landesinstitut) zusammengeführt. Deshalb hat der Gesamtpersonalrat die Initiative ergriffen, um allen Beschäftigten die größtmögliche Flexibilität im Umgang mit Ihrer Arbeitszeit zu ermöglichen.

Vorgehen

Der Personalrat bildete eine Arbeitsgruppe, deren Mitglieder möglichst alle im Institut vorhandenen Berufs- und Personengruppen repräsentieren sollten. Neben dem Sichten der bisherigen Dienstvereinbarungen wurden institutsweit offene Workshops durchgeführt, in denen alle Beschäftigten ihre Bedarfe bezogen auf ihre persönliche Lebens- und Arbeitssituation darstellen konnten. Deren Ergebnisse flossen in den Entwurf einer Dienstvereinbarung ein, der Dienstellenleitung erörtert wurde. Nach deren Zustimmung wurde der Entwurf mit der zuständigen obersten Dienstbehörde (MBWWK) besprochen.

Ergebnis

Die Dienstvereinbarung wurde am 5.6.2012 unterschrieben. Folgende zentrale Elemente sind nun u.a. fester Bestandteil:

Erweiterung und Vereinheitlichung des Gleitzeitrahmens auf 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr

• Wegfall der Kernarbeitszeiten, dafür Einrichtung von Servicezeiten die jedes Team individuell abstimmen kann

Flexibilisierung der bestehenden Gleitzeitkonten durch eine „Ampelregelung“: Beschäftigtekönnen innerhalb festgelegter Grenzen Arbeitszeitausgleich ansparen oder vorab abrufen

Einrichtung von Langzeitarbeitskonten, worüber die Beschäftigten lebensphasenbezogen über einen größeren Zeitraum Mehrstunden ansparen und abrufen können

Häusliche Arbeit: Beschäftigte können auf Antrag kurzfristig stunden- oder tageweise von zu Hause aus arbeiten.

Die Dienstvereinbarung soll ständig evaluiert und weiterentwickelt werden.