Nominierung Deutscher Betriebsräte-Preis 2017

Projekt: Konzernbetriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung
Bewerber/in:

Konzernbetriebsrat Internationaler Bund - Freier Träger der Jugend-, Sozial- und

Bildungsarbeit e.V.

Beschäftigtenzahl: 12.500
Branche: Soziale Arbeit, Bildung
Gewerkschaften: ver.di

 

Stichworte zum Projekt

  • „Fristverträge = Frustverträge“
  • Einsatz der Betriebsräte gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse
  • Konzernbetriebsvereinbarung ermöglicht Umwandlung in unbefristete Verträge

Motiv

Die Ausgangssituation: Nur noch knapp die Hälfte der IB-Beschäftigten hat eine unbefristete Vollzeitstelle. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse stellen vor allem für junge Kollegen/innen ein großes Problem dar. Die Befristungsquoten bewegen sich zwischen 25 und 50%. Insbesondere in Kitas gab es vor allem Teilzeitverträge, die dann je nach Auslastung monatlich befristet aufgestockt wurden. Deswegen forderten alle 23 Betriebsratsgremien im IB, Fristverträge und befristet aufgestockte Teilzeitverträge konzernweit zu regulieren.

Vorgehen

Schon im Jahre 2010 begannen die IB-Betriebsräte und der KBR eine Kampagne gegen Fristverträge. Unter dem Motto „Fristverträge = Frustverträge“ wurden 2.400 Unterschriften von Beschäftigten gesammelt und dem Vorstand übergeben. In den folgenden Jahren forderten Betriebsräte und Beschäftigte in Betriebsversammlungen und Resolutionen vom Vorstand beständig die Aufnahme von Verhandlungen zur Regulierung der prekären Beschäftigungsverhältnisse. Die Hartnäckigkeit der Betriebsräte zeigte Wirkung. 2015 war der Arbeitgeber schließlich zur Aufnahme von Verhandlungen bereit.

Ergebnisse

Im Jahr 2016 konnte dann eine „Konzernbetriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung“ unterschrieben werden. Aufgrund der KBV wurden mittlerweile Hunderte von befristet aufgestockten Teilzeitverträgen in unbefristete Verträge umgewandelt. Alle schon länger als drei Jahre befristeten Arbeitsverhältnisse stehen auf dem Prüfstand. Die meisten davon wurden mittlerweile in unbefristete Verträge umgewandelt. Damit konnten Regelungen erzielt werden, welche die Mitarbeiter deutlich besser stellen als das Teilzeitbefristungsgesetz.