Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2013

Bewerber/in: Personalrat bei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD)
Projekt: Abschluss einer Dienstvereinbarung über „vorausplanbar arbeits- und dienstfreie Wochenenden (PW) für die Polizei- beamtinnen und –beamten sowie für die Tarifbeschäftigten der Einsatzeinheiten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen“
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  


Kurzbeschreibung

Vor dem Handlungsfeld „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ für Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Vollzugsbeamtinnen und -beamte galt es, vorausplanbar arbeits- und dienstfreie Wochenenden transparent, fortlaufend und belastbar einzuführen.

Motiv

Der Einsatz von Polizeikräften bei Großeinsatzlagen, insbesonderean den Wochenenden, hat stetig zugenommen. Die konkrete Dienst- und Arbeitszeitplanung für die Einsatzeinheiten fand und findet erst ein bis drei Tage vor einem Wochenende statt. 
Ein Erlass aus den 1980er Jahren regelte zwar ein planbares freies Wochenende; dabei wurden allerdings die dienstlichen Belange sehr in den Vordergrund gestellt. Eine verlässliche Planung für die Beschäftigten war so nicht möglich. Jederzeit musste mit der Aufhebung und Nichteinhaltung eines dienst- und arbeitsfreien Wochenendes gerechnet werden. Der Personalrat wollte mit einer Dienstvereinbarung über „Vorausplanbar freie Wochenenden“ mit transparenten und verbindlichen Regelungen die Belastungen reduzieren.

Vorgehen

Die Dienststelle begehrte den Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Dienst- und Arbeitszeit für die Beschäftigten. Der Personalrat stellte fest, dass eine Dienstvereinbarung über die Dienst- und Arbeitszeit nur dann zu einem gemeinsamen Ergebnis führen kann, wenn gleichzeitig auch eine Dienstvereinbarung über vorausplanbare dienst- und arbeitsfreie Wochenenden abgeschlossen wird. 
Diese Forderung fand im ersten Ansatz bei der Behörde wenig Unterstützung. Der Abschluss dieser Dienstvereinbarung wurde als nicht notwendig erachtet. Nach fast dreijähriger Verhandlung und unzähligen Gesprächs- und Verhandlungsrunden gelang der gemeinsame Durchbruch. Der Abschluss einer Dienstvereinbarung über vorausplanbar freie Wochenenden wurde vereinbart!

Ergebnis

Am 29.1.2013 wurden Dienstvereinbarung über „vorausplanbar arbeits- und dienstfreie Wochenenden“ und eine Arbeitszeitregelung für die Dienststelle unterzeichnet. Grundsätzlich soll ein arbeits- bzw. dienstfreies Wochenende pro Monat im Voraus planbar festgelegt werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein festgelegtes freies Wochenende wieder aufgehoben werden.