Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2016

Bewerber/in: Gesamtpersonalrat am Staatlichen Schulamt für den Hochtaunus- und Wetteraukreis
Projekt: Inklusion – Mitbestimmung zur Verbesserung der Arbeitssituation der Lehrkräfte im Hochtaunus- und Wetteraukreis
Beschäftigtenzahl: ca. 5000
Projektzeit:  


Kurzbeschreibung

Gesamtpersonalrat erarbeitet Konzept „Weg von Förderschulen, hin zur Beratungs- und Förderzentrum-Entwicklung“

Motiv

Zum Schuljahr 2013/2014 vereinbarte das Kultusministerium mit den beiden politischen Kreisen Hochtaunus und Wetteraukreis, in diesem Schulamtsbezirk für fünf Jahre eine Modellregion zur Entwicklung von Unterrichtsangeboten für SchülerInnen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen an Regelschulen zu installieren. Der Gesamtpersonalrat wollte dies nutzen, um über die Schulentwicklung die organisatorischen Schritte „weg von Förderschulen, hin zur BFZ-Entwicklung“ konzeptionell vorzubereiten und praktisch zu erproben (BFZ = Beratungs- und Förderzentrum). Ein besonderes Problem ist die finanzielle Unterversorgung des hessischen Schulsystems, weshalb die Bedürfnisse verschiedener Interessengruppen nicht ausreichend erfüllt werden konnten.

Vorgehen

Der Gesamtpersonalrat gründete eine Arbeitsgruppe zur „Inklusion“, die Dienstvereinbarungen und Ideen zu standardisierten Verfahrensabläufen entwickelte. Die Arbeitsbedingungen für Förder- und Regelschullehrkräfte sollten verbessert und die Personalratsbeteiligung gestaltet werden. Die Verhandlungen verliefen in der Regel auf Augenhöhe, ein besonderes Problem war aber die qualitative Mitbestimmung bei den beabsichtigten Personalmaßnahmen im Rahmen des eingeführten BFZ-Systems. Bisher wurden nur die Maßnahmen zur Abordnung dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt, die einen Unterrichtseinsatz mit festgelegter Stundenzahl betrafen. Hier wollte die Dienststelle die Mitbestimmung im Bereich des Einsatzes der Förderschulkräfte an den Regelschulen ganz streichen, da es nach dem neuen Konzept keine Abordnung mehr sei: Die Stunden der Beratungstätigkeit an den Regelschulen (vorbeugende Maßnahmen) und die unterrichtlichen Fördermaßnahmen seien nicht mehr für einen festen Zeitraum abgrenzbar, es wären also Beauftragungen und würden somit nicht der Mitbestimmung unterliegen. Der Personalrat wollte daraufhin aus einer Beratungsarbeit eine unterrichtliche Maßnahme machen (was nach dem Konzept möglich war), die der Mitbestimmung unterliegt. Der Personalrat forderte daher die Dienststelle auf, alle Maßnahmen in die Mitbestimmung zu nehmen. Dieses Argument und weitere Gespräche überzeugten schließlich die Dienststelle und die Mitbestimmungsregelung war so wie vom Personalrat gewünscht.

Ergebnis

Seit Einrichten der Modellregion wurden 4 Dienstvereinbarungen abgeschlossen, u.a. auch eine Dienstvereinbarung zum Einsatz von Förderschullehrern im inklusiven Unterricht: In dieser legten die Parteien u.a. fest, wie Lehrer und Lehrerinnen an verschiedenen Einsatzorten einzusetzen sind und wie der Arbeitsplatz zu gestalten ist: So erhalten alle an der Schule tätigen BFZ-Lehrkräfte einen Schulschlüssel sowie eine Telefonliste der Kollegen und Kolleginnen der Regelschule und ein abschließbares Fach. Es besteht die Möglichkeit, dass BFZ-Lehrkräfte mit einem Diensthandy sowie mit einem Tablet oder Notebook mit WLAN ausgestattet werden, so dass diese an den verschiedenen Einsatzorten ressourcenorientiert ihre Arbeit ausführen können. Weitere Dienstvereinbarungen sind „Kooperationsvereinbarungen“ (Abschluss Mai 2014), eine Dienstvereinbarung zur „Umwidmung der Amtszulage in Kooperationsstunden für Regelschullehrkräfte im inklusiven Unterricht (Abschluss März 2015) und eine „Dienstvereinbarung zu den Regelungen für die Stundenzuweisung für die inklusive Beschulung“ (Abschluss November 2014). Aktuell werden die vorhandenen Vereinbarungen evaluiert und wo nötig modifiziert.