Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2024

Bundespolizeihauptpersonalrat beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI), Berlin

Projekt: Entwicklung einer Dienstvereinbarung zum Leistungsabhängigen Stufenaufstieg gem. §17 Abs. 2 TVöD

Bewerber/in: Bundespolizeihauptpersonalrat beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI), Berlin
Projekt: Entwicklung einer Dienstvereinbarung zum Leistungsabhängigen Stufenaufstieg gem. §17 Abs. 2 TVöD
Beschäftigtenzahl: mehr als 1000
Projektzeit: 11/2019 bis 9/2024

 

Kurzbeschreibung

Aufgrund der Initiative und unter Federführung und von Herrn Rüdiger Maas (Stellv. Vorsitzender zgl. Spre-cher der Arbeitnehmer/-innen) beschloss der Bundespolizeihauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BHPR) eine Dienstvereinbarung (DV) zur leistungsbezogenen Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 Abs. 2 TVÖD mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu verhandeln. Ziel: Gute Leistung soll sich über verkürzte Stufenlaufzeiten bezahlt machen / besonders wertgeschätzt werden.


Motiv

Neben dem Einsatz in anderen Themenfeldern forderte Rüdiger Maas immer auch besondere Leistungsan-reize. Leistung müsse honoriert bzw. wertgeschätzt werden. Die Beschäftigten gaben ihm in unzähligen Gesprächen stets ein positives Feedback zu dieser Ansicht.
Im kollegialen Austausch diskutierte man gemeinsam verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Entwicklungssituation im Tarifbereich. Die Anwendung des leistungsbezogenen Stufenaufstieges gem. § 17 Abs. 2 TVöD schien genau das Instrument zu sein, um die Beschäftigten der Bundespolizei zu fördern.
Diesen Vorschlag diskutierte Kollege Rüdiger Maas sodann mit den Kolleginnen und Kollegen der Tarifkom-mission der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei. Diese begrüßte die Initiative und baten darum, diesen Ansatz in den BHPR einzubringen. Kollege Maas ermittelte weiter, dass eine kleinere Geschäftsbe-reichsbehörde (BVA) eine ähnliche DV abgeschlossen hat. Sein Ziel war es nun, mit einem Abschluss einer DV für die gesamte Bundespolizei (über 6.000 Tarifbeschäftigte) eine wesentliche Erhöhung des Adressaten-kreises zu erreichen und gleichzeitig einen Impuls durch dieses Projekt zu setzen, der vorbildhaft für die ganze Bundesverwaltung werden könnte. Er überzeugte am 22.11.2019 den BHPR von seinem Ansatz, der Kollegen Maas sogleich beauftragte, dieses Vorhaben voranzubringen.

Vorgehen

Zunächst beschloss der BHPR am 22. November 2019, das BMI per Initiativantrag aufzufordern, Verhandlun-gen bzgl. einer DV zu § 17 Abs. 2 TVöD aufzunehmen. Noch am selben Tage übersandte das Gremium den entsprechenden Antrag. Am 24. Februar 2020 lehnte das BMI den Initiativantrag schriftlich ab.
Der BHPR rief deshalb am 7. April 2020 die Einigungsstelle an. Am 29. Mai 2020 verweigerte das BMI das Einigungsstellenverfahren schriftlich und führte aus, dass der BHPR kein Initiativrecht bzgl. einer etwaigen DV hatte und ein Einigungsstellenverfahren deshalb entfalle.
Auch daraufhin blieb der BHPR standhaft und geduldig. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wurde angerufen. Mit Beschluss vom 17.11.2020 (Az. 72 K 11/20 PVB) stellte dieses fest, dass entgegen der Ansicht des BMI eine Einigungsstelle zu bilden ist.
Das BMI blieb zunächst eine längere Zeit untätig. Doch am 23. August 2023 unterzeichneten schließlich BMI und BHPR (Maas/Hüber) die „Dienstvereinbarung über die leistungsbezogenen Stufenlaufzeitverkürzungen gem. § 17 Abs. 2 S. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“.


Ergebnis

Im Ergebnis obsiegte der BHPR einerseits hinsichtlich seiner beanspruchten Initiativrechte vor dem VG Berlin und andererseits auch mit dem Abschluss einer DV, die den Tarifbereich und den öffentlichen Dienst insgesamt ein Stück attraktiver macht. Die Umsetzung der DV wurde für den 1. Januar 2024 vereinbart, da verständlicherweise noch Vorbereitungen zu treffen waren. Schon heute wenden sich Vorgesetzte an ihre Personalräte, da sie von den neuen Möglichkeiten gehört haben.